SCHULORDNUNG
ANMELDUNG
Die Klasseneinteilung erfolgt durch die Schulleitung. Grundsätzlich ist jedes Kind 1-2 Schnupperstunden eingeladen. Nach dem Eintritt sind die Schüler verpflichtet, den Unterricht regelmässig zu besuchen. Stört ein Kind den Unterricht oder wird die Schulordnung mehrfach missachtet, kann ein Kind von der Schule ausgeschlossen werden. Es werden maximal 10-14 Schülerinnen pro Klasse aufgenommen. Bei weniger als 3 Schüler findet ein Kurs nicht statt (Ausnahmen: einzelne Stunden bei Absenzen und Prüfungsvorbereitungen). Zuschauer sind nur mit Voranmeldung erlaubt (keine Kleinkinder).
ABSENZEN
Absenzen werden per Email mitgeteilt. Versäumte Lektionen dürfen auf Anfrage in der angebotenen Zweitlektion oder in einer höheren Stufe nach-. Bzw. vorgeholt werden.
ZAHLUNGSBEDINGINGEN
Die Lektionen sind jeweils für das laufende Quartal im Voraus bei Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Wird die Zahlungsfrist von 4 Wochen überschritten, wird eine Mahnungsgebühr von 20.- verrechnet. Rückerstattungen können nur bei längerer Krankheit/Unfall gewährt werden.
UNIFORM
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BALLETTPRÜFUNGEN
Die Schule bietet Ballettprüfungen ab der Stufe Grade 1 an. Diese sind freiwillig, sie sind aber sehr anspornend (entpricht einem Wettkampf). Die Prüfungen werden von Experten der Royal Academy of Dance abgenommen und von einem Pianisten begleitet. Die Lehrerin entscheidet im voraus, ob eine Schülerin zur Prüfung angemeldet wird. Die Prüfungen finden im Novemeber/Dezember oder Juni/Juli statt. Um eine Prüfung erfolgreich zu bestehen, sind zusätzliche Traingings nötig. Diese werden separat in Rechnung gestellt. Besucht eine Schülerin das Ballett zweimal wöchentlich, sind die meisten Zusatztrainings im normalen Training inbegriffen. Diese zusätzlichen Unterrichtsstunden finden in der Regel in der regulär angebotenen Zweitlektion statt. Nach der Prüfung findet eine Presentation statt, zu der die Eltern eingeladen sind.
AUFFÜHRUNGEN
Alle 1-2 Jahre, wird eine Vorstellung im grösseren Rahmen (Heslihalle Bühne) durchgeführt. Möchte ein Schüler, bzw. eine Schülerin daran teilnehmen, so ist er/sie verpflichtet, auch an den Proben anwesend zu sein (Ausnahme: Klassenlager). Die Aufführungen findet jeweils März oder Juni statt. Einzelne Tänze werden währen den regulären Unterrichtsstunden einstudiert. Die Bühnenprobe findet am Samstag statt (ca. 30 Min. pro Klasse). Die Aufführung findet an einem Wochenende statt (Sonntag).
VERSICHERUNG
Das Tanzschule Küsnacht haftet nicht für Unfälle, Diebstahl und Sachbeschädigungen. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Jegliche Haftung wird abgelehnt.
AUSTRITT / KÜNDIGUNG
Möchte ein Schüler oder Schälerinn die Schule verlassen, so wird dies der Schulleiterin einem Monat im Voraus auf Ende des laufenden Quartals mitgeteilt, ansonsten wird 100% des Kursgeldes verrechnet. Abmeldungen kann per Email oder Schriftlich erfolgen (Postadresse: Tanzschule Küsnacht, Tobelweg 4, 8700 Küsnacht).
- 1. Quartal: KW 34-44 (19.08.2024 – 3.11.2024) * Kündigungsfrist für Kurse im 1. Quartal: 19.07.2024
- 2. Quartal: KW 45-03 (04.11.2024 – 19.01.2025) * Kündigungsfrist für Kurse im 2. Quartal: 04.10.2024
- 3. Quartal: KW 04-15 (20.01.2025 – 13.04.2025) * Kündigungsfrist für Kurse im 3. Quartal: 20.12.2024
- 4. Quartal: KW 16-27 (14.04.2025 – 06.07.2025) * Kündigungsfrist für Kurse im 4. Quartal: 14.03.2025